Gesetze und Normen

Bei unseren Schuhen handelt es sich um fachmännisch verarbeitete Produkte aus hochwertigen Materialien. Sie werden nach den anerkannten Regeln der Technik von unseren qualifizierten MitarbeiterInnen gefertigt. Bei der Herstellung bzw. Verarbeitung werden alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Diese stellen für uns die Mindestanforderungen in Sachen Produktsicherheit dar, unsere eigenen Anforderungen gehen in vielen Fällen darüber hinaus.




 

 

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf

Für unsere Produkte relevante Abschnitte und Ergänzungen der Europäischen Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Die Verordnung (EU) 2019/1021 (EU-POP-Verordnung) über persistente organische Schadstoffe.

- die Bedarfsgegenständeverordnung und die darin enthaltenen Grenzwerte und Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung (BedGgstV);
- das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG);
- das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmschG);
- die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV);
- die Verpackungsverordnung (VerpackV).

Unsere anspruchsvollen Gabor-Standards sind in einer Restricted Substances List (RSL) zusammengefasst. Sie werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Organisation cads e.V. überprüft, weiterentwickelt und an die geltende Rechtslage sowie den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Erfahren Sie mehr zu cads, der Kooperation für abgesicherte definierte Standards bei den Schuh- und Lederwarenprodukten e.V.

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