Was wir nicht selbst produzieren, vergeben wir an langjährige Zulieferbetriebe. So lassen wir circa 15 Prozent unserer Schuhe in Portugal und Asien fertigen. Darüber hinaus arbeiten wir mit Zulieferern zusammen, die uns Schuhbestandteile wie Schäfte, Sohlen, Schmuckteile, Leder und weitere Materialien liefern. Schäfte (Schuhoberteile) lassen wir bei ausgewählten Betrieben in Indien fertigen. Weitere Partnerbetriebe haben wir u.a. in Italien, Vietnam und China.
Auch bei unseren Zulieferbetrieben legen wir großen Wert darauf, dass die Produktion nach unseren Qualitätsnormen und unseren hohen Umwelt- und Sozialstandards erfolgt. Mit einem schriftlich fixierten Code of Conduct, also einem internationalen Verhaltenskodex, legen wir diese Standards fest.
Wir orientieren uns an den folgenden international anerkannten Standards:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
• ILO Kernarbeitsnormen
• UN Guiding Principles
• Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte regelt die grundlegenden Rechte jedes Menschen. Dies schließt beispielsweise das Recht auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität, aber auch das Verbot von Sklaverei oder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein.
Insgesamt enthält die Erklärung 30 Paragraphen, die von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen im Jahr 1948 entwickelt wurden.
Die International Labour Organisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen zur Förderung von sozialer Gerechtigkeit, Menschen- und Arbeitsrechten. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht in der Formulierung und Durchsetzung von internationalen Arbeits- und Sozialnormen. Diese Normen bilden die Grundlage für wesentliche Teile unseres Code of Conduct (bspw. ILO-Konventionen 29 und 105).
Die UN Guiding Principles (dt. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) sind ein Instrument zur Behebung und Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen im Unternehmenskontext. Die 31 Prinzipen beschreiben Verpflichtungen und Verantwortungen von Staaten und Unternehmen und geben Empfehlungen zu deren Umsetzung. Sie wurden im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein internationales Instrument zur Förderung verantwortungsbewusster Unternehmensführung. Die Grundsätze beschäftigen sich mit einem verantwortungsvollen Unternehmertum bei Auslandsaktivitäten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Verbraucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb. Die Leitsätze beschreiben Handlungsempfehlungen für die 35 OECD-Mitgliedstaaten sowie dreizehn weitere teilnehmende Staaten und richten sich an multinationale Unternehmen, die in einem oder aus einem teilnehmenden Land heraus tätig sind.
Darüber hinaus haben wir ergänzende Standards, aus unserer Erfahrung sowie aus dem Dialog mit externen Parteien und bspw. NGOs, in unsere Leitlinien mit einfließen lassen.
Code of Conduct - Unsere Richtlinien der Sozialstandards in der Lieferkette
Mit einem schriftlich fixierten Code of Conduct, wie man den Verhaltenskodex international bezeichnet, werden alle Auftragnehmer, Lieferanten, Sublieferanten und Lizenznehmer kontrollierbar verpflichtet, den Anforderungen zu entsprechen. Die Regelungen werden laufend aktualisiert und sind fester Vertragsbestandteil mit unseren Lieferanten.
Der Code of Conduct regelt unter anderem:
• Recht zur Bildung und Angehörigkeit von Gewerkschaften
• Recht auf Kollektivverhandlungen bzgl. Lohn und Arbeitsbedingungen
• Freiwilligkeit der Arbeit von MitarbeiterInnen
• Regelungen, ab welchem Alter MitarbeiterInnen eingestellt werden dürfen
• Hinweise zum besonderen Schutz von jungen ArbeitnehmerInnen
• Verbot von Diskriminierung jeglicher Art
• Forderung nach Lohngleichheit von Mann und Frau
• Regelungen zu regulären Arbeitszeiten sowie
• Überstunden und deren Vergütung
• gesetzlicher Mindestlohn als Untergrenze
• Information zum Beschäftigungsverhältnis für MitarbeiterInnen (z.B. Arbeitsverträge, Informationen zur Tätigkeit, usw.)
• Weder Unsicherheiten noch soziale oder wirtschaftliche Gefährdungen durch das Beschäftigungsverhältnis
• Geeignete Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen
• Sicherstellung persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Handschuhe)
• Besonderer Schutz für bedürftige Personen wie jugendliche ArbeitnehmerInnen, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Einschränkungen
• Arbeitsmedizinische Versorgung
• Umgang mit Würde und Respekt
• Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nur schriftlich und verständlich
Regelmäßig finden unangekündigte Kontrollen und Überprüfungen durch Gabor-MitarbeiterInnen zur Überwachung der Einhaltung des Code of Conduct statt. Darüber hinaus werden Audits durch unser zentrales Nachhaltigkeitsmanagement und durch unabhängige Institutionen durchgeführt.
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Nicht nur im Unternehmen selbst, sondern auch branchenweit setzen wir uns für den Fortschritt ein, wenn es um Sozial- und Umweltthemen oder um Schadstoffvermeidung geht. So ist Gabor Gründungsmitglied der Initiative cads. Ihr Ziel ist die Herstellung und Vermarktung nachhaltiger, schadstofffreier, umweltverträglicher und mit sozialer Verantwortung hergestellter Schuhe, Schuhmaterialien und Lederwaren.
In den Arbeitsgruppen „Soziales“ und „Umwelt“ werden Standards für alle cads-Mitglieder definiert. In diesen Themenbereichen engagieren wir uns aktiv und bringen unser Wissen sowie unsere Erfahrung im Austausch mit anderen Unternehmen ein.
Sie haben den Online-Shop www.gabor.de für Österreich gewählt. In diesem Online-Shop sind nur Lieferungen nach Österreich möglich.